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Über uns
Den Grundstein der Firma legte die gelernte Kirchenmalerin Gabriele Baier nach Ablegung der Meisterprüfung 1977.
1982 wurden die beiden Einzelfirmen in die "Baier und Orthgieß GmbH Kirchenmaler-Atelier" überführt.
So stehen wir Ihnen heute mit unserer 40 - jährigen Erfahrung und entsprechendenReferenzen mit unserem Leistungsspektrum zur Verfügung.
Unsere Firmenphilosophie
Schaffung einer Schnittstelle bei der Auftragsausführung zwischen Landesamt für Denkmalpflege, Bischöflichem Ordinariat und Auftraggeber
mit Reflexion auf die Kostensituation.
Pflege des Mitarbeiterstamms in partnerschaftlichem Verhältnis auf Augenhöhe.
Leistungen
Unsere Leistungen im Überblick:
Maßnahmenvorbereitung
- Befunderstellung
- Befundauswertung
- Konzeptbildung
Kirchenmalerarbeiten
- Kalkfassungen
- Stuck- und Putzrestaurierung
- Gewölbe- und Deckensicherung
Restaurierungen
- Decken- und Wandmalereien
- Gemälde
- Altäre und Skulpturen
Giftfreie Holzschädlingsbekämpfung
Gerüstbau für Innenräume
Vorbereitung
Maßnahmenvorbereitung
Gewinnung der Kenntnis über zurückliegende Farbgebungen durch Freilegeabtreppungen an verschiedenen Bauteilen von Raumschalen oder gefassten Ausstattungsstücken.
Zu den Freilegetreppen Ermittlung technischer Zustände mit Schadensdokumentation als Grundlage der notwendigen Maßnahmen für die anstehende Restaurierung.
Vorstellung der gewonnenen Erkenntnisse für die Abstimmung mit der bayerischen Landesdenkmalpflege, dem Bischöflichen Ordinariat, dem beauftragten Architekten und der Auftraggeber.
Kirchenmaler
Restaurierung
Decken- und Wandmalereien
Partiell durchgeführte Oberflächenreinigung an einem Deckenfresko
Schmutzabnahme ausgeführt, Risse und Ausbrüche gekittet.
Fertigstellung nach Retusche der Kittungen und Ausbrüche.
Leinwand- und Tafelbilder
Reduzierte Aussagekraft an einem Leinwandbild.
Altretuschen stören durch starke Verfärbung.
Malfläche gereinigt, Altretuschen überarbeitet.
Malschichtabblätterungen an einem Kreuzwegstationsbild.
Nach Restaurierung.
Gefaßte Kirchenausstattungen
Altarpredella mit schweren Schäden an Holzsubstanz, Marmorierung und Vergoldung.
Nach Restaurierung von Holz, Vergoldung und Marmorierung.
Gerüstbau
Gerüsterstellung für Innenräume
Spezielle Gerüste für Innenrestaurierungen entsprechen dem erforderlichen Standard für die sorgfältige Bearbeitung von Raumschale und Kirchenausstattung.
Holzschädlingsbekämpfung
Holzschädlingsbekämpfung
Durch neue Verfahren und modernste Technologie bieten wir Ihnen Holzschädlingsbekämpfung ohne Rückstände und Belastung.Zur Bekämpfung des Holzschädlings steht eine Klimazelle in unserer Werkstatt zur Verfügung.
Die Steuereinheit überwacht drei Parameter bzw. passt diese an den Sollwerten an:Restsauerstoffgehalt, Luftfeuchtigkeit und Temperatur.
- giftfrei ohne Rückstände
- ohne Ausgasung nach der Behandlung
- durch Sauerstoffreduktion kein Überleben von Schädlingen, die Sauerstoff benötigen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung können wir Sie kompetent und kundenorientiert beraten. Telefon: 0941-80088
Datenschutz
Datenschutzerklärung
Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Konrad Orthgieß
Baier und Orthgieß Gmbh
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Gabriele Baier und Konrad Orthgieß
Drehergasse 3a
93059 Regensburg
Telefon: 0941-80088
Fax: 0941-891636
E-Mail: baier-orthgiess@t-online.de
Eintragung im Handelsregister Registergericht:
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
· Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
· Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
· Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
· Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
· Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
· Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Impressum
Impressum
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG: Gabriele Baier und Konrad Orthgieß
Baier und Orthgieß Gmbh
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Gabriele Baier und Konrad Orthgieß
Drehergasse 3a
93059 Regensburg
Telefon: 0941-80088
Fax: 0941-891636
E-Mail: baier-orthgiess@t-online.de
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Urheberrechtliche Informationen zu den Bildern:
Fotos: Firmenarchiv Baier & Orthgiess und Dr. Sixtus LamplSatz und Druck der Firmenbroschüre: kelly-druck GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.
2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.
2.3 Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
Wir werden keine Änderungen vornehmen, können aber nicht verhindern, dass die jeweiligen Hersteller solche Änderungen vornehmen.
2.4 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.
Skizzen, Entwürfe und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.
2.5 Kostenvoranschläge für Instandsetzungen und Einbauten sind unverbindlich.
Erkennen wir während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, werden wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten. Gleichzeitig werden wir ihm eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen.
Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird.
Wird der Auftrag abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.
2.6 Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurück zu treten.
3. Preise
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. An diese Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Sind keine Preise vereinbart gelten unsere aktuellen Preislisten.
3.2 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich unverpackt ab Hauptvertriebsstelle. Liefer- und Transportkosten sowie gegebenenfalls Transportversicherung werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung und Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes mit der Lieferung.
3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Fehlersuchzeiten sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.
3.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
4. Lieferung
4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Eine Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter Materialanlieferung, Krieg, Aufruhr usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
4.3 Eine Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.
Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Preises, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.4 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.#
4.5 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurück genommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.
4.6 Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
4.7 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Annahme als erfolgt.
4.8 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
4.9 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung beziehungsweise entgeltlichen Serviceleistungen.
5. Überlassung von Software
Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes:
5.1 Nutzungsrechte:
Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den mit diesem Vertrag erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen.
Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Voraussetzung ist, daß der Kunde durch die Weitergabe seine eigene Nutzung endgültig und vollständig aufgibt, insbesondere alle Kopien, sowohl die auf den eingesetzten Rechnern als auch etwaige Sicherungskopien, löscht und diese Löschung uns schriftlich an Eidesstatt versichert. Wir werden die schriftliche Zustimmung zur Übertragung der Software an einen Dritten erteilen, wenn der Kunde den Dritten mit vollständigem Namen, Firmenbezeichnung, Adresse und Aufstellungsort der Software bezeichnet hat.
Wir sind berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, wenn der Dritte direkt oder indirekt ein Mitbewerber von uns ist.
Eine Übertragung kann nur in vollem Umfang der Software erfolgen � ein Splitting ist nicht möglich. (Eine Lizenz für 20 Benutzer kann nur komplett übergeben werden und nicht an eine Firma mit zehn Lizenzen und an eine weitere mit ebenfalls 10 Lizenzen).
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden.
5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich wieder zugeben.
Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. Zusätzlich ist der Kunde berechtigt, nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung neben der Sicherungskopie eine weitere Kopie auf den Datenträgern eines lauffähigen Systems anzufertigen, die ausschließlich zum Zwecke der Ausfallsicherheit und der Back-Up-Funktionalitäten betrieben wird.
5.5. Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten.
Nicht zu vervielfältigen und/oder zu bearbeiten, es sei denn, es dient dem Zwecke der Fehlerbeseitigung. Dies gilt nur, wenn die Fehlerbeseitigung zwingend erforderlich ist und wir mit der Beseitigung des Fehlers in Verzug sind oder die Beseitigung schriftlich abgelehnt haben. Änderungen, die der Kunde im Rahmen der Fehlerbeseitigung vornimmt sind zu dokumentieren und uns mit der Dokumentation mitzuteilen.
5.7 Dem Kunden ist es auch untersagt, die Vertragssoftware zu analysieren, zu re-assemblieren oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern. Die Rückübersetzung in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschliessung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software ist dem Kunden vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung nicht gestattet. Zur Dekompilierung des Objektcodes ist der Kunde nur berechtigt, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen notwendig, oder aber durch sonstige gesetzliche Vorschriften gestattet ist, und ihm hierzu erforderliche Informationen nicht zugänglich gemacht worden sind. Dies gilt nur, wenn wir die Herstellung der Interoperabilität gegen Zahlung eines angemessenen Entgeltes schriftlich abgelehnt haben.
5.6. Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu.
5.7. Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.
5.8. Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.
5.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.
5.9. Lieferung, Installation und Einweisung
Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des maschinenlesbaren Codes (Objectcode) auf Programmdatenträger zusammen mit einem darauf enthaltenen elektronischen Benutzerhandbuch sowie Hilfedateien, Ist nichts anderes vereinbart, ist die Installation durch uns eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann.
Das gilt auch für die Einweisung in das Programm.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet.
Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
6.2. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware.
Der Kunde tritt bereits jetzt seine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
6.3. Ist die Forderung des Kunden in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.
6.4. Im Falle der Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
6.5.Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
6.6. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben in unserem Eigentum. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.
7.Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
7.1 Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehenden Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Wir sind aus folgenden weiteren Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten:
7.3.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt.
7.3.2 Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit
gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
7.3.3. Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung vorher schriftlich erklärt haben.
7.3.4. Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).
7.3.5. Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs mit der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
7.3.6. Im übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.4 Im Verzugsfall kann der Kunde uns eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. � 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung.
Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen.
Ist bei uns bis zum Ablauf der Nachfrist nicht die Erklärung des Kunden eingegangen, dass der Kunde die Leistung nach Ablauf der Frist ablehne, bleiben wir zur Leistung berechtigt.
8. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
8.1 Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.
Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.
8.2 Kostenvoranschlag:
Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
8.3 Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 � um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,00 � nicht mehr als 15% erhöhen.
9. Gewährleistung
9.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
9.1.1. Für neu hergestellte Sachen 12 Monate; für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
9.1.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
9.1.3. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.1.4. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.1.5. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.
9.1.6. Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.
Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch diese wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. Wegen der besonderen Schwierigkeit, Software fehlerfrei herzustellen stehen uns bei Softwarefehlern drei Nachbesserungsversuche für jeden einzelnen Mangel zu. Das Recht des Kunden, wegen der Vielzahl von Nachbesserungsversuchen für mehrere Mängel oder wegen des Ablaufs angemessen gesetzter Fristen zurückzutreten bleibt unberührt.
9.2. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
9.3. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.
9.4. Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
9.5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.
9.6. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
9.7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter:
9.7.1. Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten.
9.7.1. Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist.
Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten und die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.
10. Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung.
Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.
Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.
11. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
11.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, daß wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen;
Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
11.2 Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
11.3 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Bei Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle, dass wir vertragswesentliche Pflichten verletzt haben, also solche Pflichten, deren Erfüllung durch uns Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung des Vertrages ist. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Preises der vertragsgegenständlichen Leistung begrenzt.
11.4 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
11.5 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten (jeder Service-/oder Wartungstätigkeit) eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, unserem Mitarbeiter dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen.
Sollen unsere Mitarbeiter die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste.
11.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir Jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht.
11.8 Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.
12. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.
Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
13. Datenschutz
Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke auch innerhalb unserer Unternehmensgruppe verwenden.
Datenschutzerklärung
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
14. Export und Importgenehmigungen
Von uns gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten, einzeln oder in system-integrierter Form ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise des mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich selbst über diese Vorschriften nach deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft, Eschborn/Taunus erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
Jeder Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte, mit oder ohne unsere Kenntnis, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen.
15. Allgemeines
15.1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen unbeabsichtigter Lücken.
15.2 Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
15.3 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.
15.4 Für unsere Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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